AGB / Miet- und Zahlungsbedingungen

der Waldsee – Feriendienst
(nachfolgend „WFD“ genannt)

1. Abschluss des Mietvertrages
Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung/ Rechnung durch den WFD kommt der Mietvertrag zustande oder durch Überweisung der Anzahlung.

2. Zahlungen
Innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung/ Rechnung ist eine Zahlung von 25% des Preises zu leisten. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig.

3. Nutzung des Mietobjektes
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Betriebsleitung des Ferienparks auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit der Verwaltung abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne Absprache von einer größeren Anzahl Personen als der bei der Buchung angegeben nicht bewohnt werden. Haustiere müssen vor Anreise angemeldet werden und sind separat zu bezahlen. Alle Häuser sind Nichtraucherhäuser, bei zuwiederhandlungen wird eine komplette Reinigung und Desinfektion des Hauses und des Mobiliars berechnet.

4. Ankunft und Abreise
Die Anreise muss am Anreisetag Samstag zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müssen Sie dies mit der Verwaltung abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der WFD das Recht zur Weitervermietung. Sollten sie an anderen Tagen wie Samstag anreisen dann müssen sie einen Termin mit dem WFD abstimmen. Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berühren nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.

5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. WFD wird im Falle des Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens folgende Entschädigungen berechnen. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart: Bis zum 46 Tag vor Reiseantritt 25% des Mietpreises, ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab dem 35.Tag vor Reiseantritt 80 %, ab dem 3. Tag des Reiseantritts bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Resie 95 % des Reisepreises. Der WFD weist Sie ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen. Sie haben das Recht, dem WFD einen Mieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht so rechtzeitig durch schriftliche Mitteilung ausübt, dass WFD die insoweit nötigen Umdispositionen vornehmen kann. Der WFD kann den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies dem WFD unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch den WFD. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn dem WFD € 30,- als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.

6. Rücktritt durch den WFD
Der WFD kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält;

b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann oder darf.

Kündigt der WFD den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt der WFD gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Haftung
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht der WFD oder seine Erfüllungsgehilfen für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung usw. Die Haftung vom WFD ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der WFD für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung vom WFD ist beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann, so kann sich der WFD gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen.

8. Reklamationen und Verjährung
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Verwaltung zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Ende der Mietzeit beim Waldsee – Feriendienst, Mönchstalweg 30, 38678 Clausthal – Zellerfeld eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach sechs Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Im Übrigen wird § 651g, BGB vereinbart.

9. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen den WFD ist Clausthal – Zellerfeld. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.